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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2007 - 12 B 481/07   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2007 - 12 B 481/07 (https://dejure.org/2007,22473)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.06.2007 - 12 B 481/07 (https://dejure.org/2007,22473)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 (https://dejure.org/2007,22473)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2005 - 12 B 1311/05

    Geltendmachen von monatlichen Abschlagszahlungen auf der Basis der zu erwartenden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2007 - 12 B 481/07
    Soweit Veränderungen im Personalbereich aufgrund einer geänderten Bedarfsplanung zu berücksichtigen sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. September 2005 - 12 B 1311/05 -, juris, ist im vorliegenden Fall weder etwas vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die Einrichtung des Antragstellers ab dem 1. August 2007 aus dem aktuellen Bedarfsplan (§ 10 Abs. 4 Satz 1 GTK) herausgenommen worden ist.

    Zwar gilt der Haushaltsvorbehalt des § 18 Abs. 6 GTK auch im Rahmen der Geltendmachung von Abschlagszahlungen nach § 23 Abs. 1 Satz 2 GTK, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. September 2005 - 12 B 1311/05 -, a.a.O., es ist jedoch nichts dafür vorgetragen oder ersichtlich, dass Landesmittel für die Bezuschussung von Tageseinrichtungen für Kinder in der Form des nach wie vor im GTK ohne Einschränkung als grundsätzlich zuschussfähige Tageseinrichtung vorgesehenen Kinderhortes (§ 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 GTK, §§ 18 Abs. 2 u.4, 16 Abs. 1 GTK) nicht zur Verfügung stehen.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. September 2005 - 12 B 1311/05 -, a.a.O.

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2007 - 12 B 481/07
    Wie die Entstehungsgeschichte bestätigt, will § 4 Abs. 2 SGB VIII (lediglich) die Vorgängervorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 2 JWG in der Bedeutung weiterführen, die ihr das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 1967 - 2 BvF 3/62 u. a. -, BVerfGE 22, 180, beigemessen hat (vgl. BT-Drucks. 11/5948 S. 16 ff.).

    - 2 BvF 3/62 u. a. -, a.a.O., S. 201.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2005 - 12 B 2444/04

    Personalüberhang im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe ;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2007 - 12 B 481/07
    - 12 B 2444/04 -, ZfJ 2005, 485 f.

    - 12 B 2444/04 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2007 - 12 A 217/05

    Verfahren zur Zuschussvergabe zu den Personalkosten für das Angebot

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2007 - 12 B 481/07
    Eine von diesem Haushaltsansatz abweichende haushaltsrechtlich relevante Beschränkung in der Zuteilung der im Haushaltsplan auch für Kinderhorte angesetzten Haushaltsmittel, vgl. hierzu etwa OVG NRW, Urteil vom 22. März 2007 - 12 A 217/05 -, - insbesondere für die Zeit ab dem 1. August 2007 -, ist vom Antragsgegner weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 12 A 3045/06

    Verstoß von § 18b Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW (GTK NW) in

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2007 - 12 B 481/07
    - 12 A 3045/06 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 21 A 3824/18

    Kirchlicher Kindergartenbetreiber kann keinen höheren staatlichen Zuschuss zur

    Entsprechendes gilt für den ebenfalls von der Klägerin in Bezug genommen Beschluss des 12. Senats vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 -, NRWE.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1054/11

    Ordnungsgemäße Ermittlung der Pauschale gem. § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW

    Mit Beschluss vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 - habe der erkennende Senat festgestellt, dass es gerade nicht Aufgabe des Trägers der freien Jugendhilfe sei, Hilfemaßnahme ganz oder teilweise aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

    So BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.; vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. November 2006 - 12 A 3045/06 -, OVGE 50, 217, juris; Beschluss vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 -, n.v.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 -, n.v.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 2523/13

    Finanzielle Förderung für eine privat-gewerblich in einem Stadtgebiet betriebene

    So BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 -, n.v.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2007 - 12 B 1300/07
    - wie hier auf der Grundlage des erst kurz vor der Antragstellung ergangenen und bekannt gewordenen Senatsbeschlusses 12 B 481/07 vom 19. Juni 2007 ändert.

    Bereits am 21. Juni 2007 hat dann der Antragsteller den Widerspruch ausdrücklich mit Blick auf den Beschluss des Senats vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 - aufrecht erhalten und darauf hingewiesen, dass die Zahlung der Abfindungen nicht mit der Abschlagszahlung für Juli 2007 erfolgen müsste.

    Der Senat bleibt auch nach Überprüfung seiner im Beschluss vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 - geäußerten Rechtsauffassung dabei, dass der dem Haushaltstitel 63380 beigefügte Vermerk die Freistellung von Haushaltsmitteln an die tatsächlich erfolgte Umgestaltung von Hortplätzen zur Einbringung in das System der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich anknüpft.

    - 12 B 481/07 - geäußerten Rechtsauffassung fest, dass bei einer Verlagerung von.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 12 B 799/08

    Voraussetzungen für die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen ;

    - 12 A 3045/06 -, OVGE 50, 217 ff.; Beschluss vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 - .

    - 12 B 2444/04 -, ZfJ 2005, 485 f.; Beschluss vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 - Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 12 B 1300/07 -.

    - 12 B 481/07 -, und in vertraglich begründeter Kooperation der Schulträger mit freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt wird und die sich darüber hinaus ab dem 1. August 2008.

  • VG Köln, 25.07.2007 - 16 L 922/07

    Gewährung von monatlichen Abschlagszahlungen zum Betrieb eines Kinderhortes in

    Auch liegen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 6 GTK, der auch im Rahmen der Geltendmachung von Abschlagszahlungen nach § 23 Abs. 1 Satz 2 GTK gilt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.06.2007 - 12 B 481/07 -, vor.

    Die Kammer gibt hierzu ihre bisherige - gegenteilige Rechtsprechung auf, vgl. VG Köln Beschlüsse vom 29.11.2006 - 16 L 1612/06 - und vom 19.06.2007 - 16 L 188/07 -, und folgt nunmehr der den Parteien bekannten Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.06.2007 - 12 B 481/07 -, aus den dort genannten Gründen.

    vgl. hierzu im Einzelnen OVG NRW, Beschluss vom 19.06.2007 - 12 B 481/07 -.

    Der Antragsgegner hat ferner vorliegend auch in Kenntnis des Beschlusses des OVG NRW vom 19.06.2007 - 12 B 481/07 nichts dazu dargelegt, dass die wirtschaftliche Existenz von bestehenden eigenen Betreuungseinrichtungen, die er betreibt durch die Einrichtung des Antragstellers gefährdet ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 12 B 803/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs einer Kindertageseinrichtung auf Finanzierung und

    - 12 A 3045/06 -, OVGE 50, 217 ff.; Beschluss vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 - .

    - 12 B 2444/04 -, ZfJ 2005, 485 f.; Beschluss vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 - Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 12 B 1300/07 -.

    - 12 B 481/07 -, und in vertraglich begründeter Kooperation der Schulträger mit freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt wird und die sich darüber hinaus ab dem 1. August 2008.

  • VG Düsseldorf, 29.08.2018 - 24 K 9389/17
    Dieser Vorschrift liege nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in seinen Beschlüssen vom 30. März 2005 - 12 B 2444/04 - und vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 - und seinem Urteil vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1054/11 die Konzeption zugrunde, dass es nicht Aufgabe der Träger der freien Jugendhilfe sei, die Jugendhilfe ganz oder zum Teil aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

    Es trifft zwar zu, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinen Beschlüssen vom 30. März 2005 - 12 B 2444/04 - und vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 - ausgeführt hat, dass es nicht Aufgabe der Träger der freien Jugendhilfe sein könne, die Hilfemaßnahme ganz oder zum Teil aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

  • VG Köln, 13.11.2007 - 16 L 1418/07
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat den Antragsgegner mit Beschluss vom 19.07.2007 - 12 B 481/07 - im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 01.08.2007 bis zum 31.12.2007 monatliche Abschlagszahlungen auf den Betriebskostenzuschuss zu bewilligen.

    Da der diesem Haushaltsansatz beigefügte Vermerk in seinem Wortlaut mit demjenigen des Haushaltsgesetzes 2007 übereinstimmt, folgt das Gericht der Auslegung, die das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 19.06.2007 - 12 B 481/07 - für das Haushaltsgesetz 2007 vorgenommen und in seinem Beschluss vom 16.10.2007 - 12 B 1300/07 - nochmals bestätigt hat, auch für das - zu erwartende - Haushaltsgesetz 2008.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2008 - 12 A 4698/06

    Zuschussfähigkeit von Personalkosten für einen Kindergarten; Zuschussfähige

    hierzu: OVG NRW, Beschlüsse vom 16.10.2007 - 12 B 1300/07 -, vom 19.6.2007 - 12 B 481/07 -, Beschluss vom 30.3.2005 - 12 B 2444/04 -, ZfJ 2005, 485 f. sowie das Mitwirkungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege u.a. in den Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe (Art. 6 Abs. 4 LV NRW), vgl. hierzu: OVG NRW, Urteil vom 22.11.2006 - 12 A 3045/06 -, a. a. O., nicht verletzt wird.
  • VG Köln, 09.05.2008 - 16 L 450/08

    Bewilligung weiterer Abschlagszahlungen auf die Förderung eines Kinderhorts;

  • VG Köln, 09.05.2008 - 16 L 372/08
  • VG Köln, 13.11.2007 - 16 L 1419/07

    Vorläufige Bewilligung von Abschlagszahlungen auf die Betriebskosten eines

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